
Kosten
Die Kosten für eine Einzelsitzung mit 50 min. betragen € 90,00 und sind privat zu leisten.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Ansonsten wird Ihnen die Einzelsitzung zur Gänze in Rechnung gestellt.
Da ich über keine Kassenplätze verfüge, ist eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherungsträger nicht möglich. Sie können jedoch die Rechnungen bei der jeweiligen Kassa einreichen, um einen Zuschuss anzufordern.
Für einen Kostenzuschuss von ihrer Krankenversicherung gelten folgende Voraussetzungen:
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Die Psychotherapeutin ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen.
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Es besteht eine psychische Störung laut der ICD 10- Klassifikation. Psychotherapeutische Beratung, z. B. bei Problemen in Schule, Beruf oder Partnerschaft, ist keine Leistung der ÖGK.
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Es liegt die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung vor, wonach es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt. Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen.
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Werden mehr als 10 Therapiesitzungen benötigt, ist von der Psychotherapeutin rechtzeitig vor der 11. Therapiesitzung eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK einzuholen.
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Die Versicherten müssen den Kostenzuschuss selbst beantragen.
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Höhe des Zuschusses (Stand 2025)
ÖGK 33,70 € pro Einheit (60 min.)
BVAEB 48,80 € pro Einheit (ab 50 min.)
SVS 45,00 € pro Einheit (50 min.)
Sollten Sie eine private Zusatz- Krankenversicherung haben, können Sie die Rechnung auch bei dieser einreichen.